R&N: Unternehmensbewertung - Verfahren

Informationen zur Ermittlung des Unternehmenswertes

Ertragswertverfahren

 

Betriebswirtschaftliches Bewertungsverfahren

Für die Ermittlung eines Unternehmenswertes werden die zukünftig zu erwartenden Gewinne des Unternehmens mit einem risikoadäquaten Zinssatz kapitalisiert. Eine Unternehmensbewertung ist nur möglich, wenn eine integrierte Unternehmensplanung (Erfolgsplanung, Investitions- und Finanzierungsplanung, Planbilanzen) vom Unternehmen vorgelegt wird.

 

Ein Verkäufer eines Unternehmens sollte vor einer Transaktion (Verkauf oder Schenkung) diese Unternehmensplanung vorbereiten. Ihr Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wird Sie bei dieser Arbeit unterstützen. Die Planung ist auch bei Schenkungen von besonderer Bedeutung, weil durch diese Planung im Einzelfall erhebliche Steuern gespart werden können.

Ertragsplanung - ewige Laufzeit sehr genau prüfen -

 

Eine Ertragsplanung erfolgt auf der Grundlage der Zahlen der Vergangenheit und der zukünftigen Erwartungen der Geschäftsführung oder der Gesellschafter/des Unternehmers. Die Zahlen der Vergangenheit werden zunächst um außerordentliche Sachverhalte / periodenfremde Geschäftsvorfälle bereinigt, bzw. die periodenfremden Geschäftsvorfälle den "richtigen" Jahren zugeordnet.

 

Auf der Grundlage der bestehenden Auftragsplanungen erfolgt dann eine detaillierte Jahresplanung und eine dreijährige Grobplanung der Erträge und Aufwendungen. Für die weitere Zukunft wird üblicherweise ein viertes Jahr zusätzlich geplant und dieses wird als das Jahr der ewigen Rente bezeichnet. D.h. dieses Jahr wird für die Kapitalisierung in der Weise berücksichtigt, dass unterstellt wird, dass diese Erträge zukünftig regelmäßig entstehen werden.

 

Dieses Modell ist aber in vielen Fällen in der Praxis nur bedingt tragfähig, weil sehr genau zu prüfen ist, ob es ein "ewiges Jahr" im Unternehmen gibt. Viele Statistiken weisen darauf hin, dass die meisten Unternehmen nur eine begrenzte Lebenszeit haben. Auch eine Insolvenzgefahr jedes Unternehmens ist zu berücksichtigen. In Zeiten von Corona - ohne Einnahmen - stellt sich mehr denn je die Frage, wie lange Geschäftsmodelle ohne Einnahmen auskommen können.  

 

Investitionsplanung und Finanzplanung

Alle Investitionen und Finanzierungskosten im Detail planen

 

Für die Unternehmensbewertung ist zusätzlich eine detaillierte Investitionsplanung erforderlich. Dabei sind alle Investitionen zu berücksichtigen, die erforderlich sind um den Betrieb in seiner aktuellen Wirtschaftskraft aufrecht zu erhalten (Erhaltungsinvestitionen). Erweiterungsinvestitionen dürfen in der Unternehmensbewertung nur dann berücksichtigt werden, wenn Sie von der Gesellschafterversammlung bereits beschlossen wurden oder der Unternehmer diese Investitionen bereits fest eingeplant hat, z.B. bei einer Wachstumsstrategie in den nächsten fünf Jahren.

 

Neben der Investitionsplanung ist zusätzlich die Finanzierung für sämtliche Investitionsgüter zu planen. D.h. welche Finanzierungsinstrumente (Kreditfinanzierung oder Leasing) werden zu welchen Konditionen (Zinsen und Tilgung) eingesetzt.

 

Planbilanzen - ohne Planungsrechnung keine Bewertung

 

Viele Unternehmensbewertungen erfolgen auf der Grundlage von Ertragsplanungen. Diese Planungen berücksichtigen aber meist nicht in angemessener Art und Weise die Eigenkapital und Finanzstruktur des Unternehmens. Diese ist aber maßgebend für die Unternehmensbewertung. Unternehmen aus Schleswig-Holstein oder Hamburg weisen durchschnittlich keine höheren oder niedrigeren Eigenkapitalquoten als andere Unternehmen auf.

 

Für die Erstellung von Planbilanzen sind das Anlagevermögen fortzuschreiben und die Entwicklung des Working capitals gesondert zu ermitteln. Dieses erfolgt regelmäßig unter Berücksichtigung der Zahlungsziele von Kunden und Lieferanten. Mit Steigerung der Gesamtleistung (Umsatzerlöse und Bestandveränderungen) steigen auch die Höhe der Forderungen und Verbindlichkeiten. Durch die Wertschöpfung steigen die Forderungen regelmäßig stärker als die Verbindlichkeiten und eine zusätzliche Finanzierung ist erforderlich. Diese Finanzierung erfolgt bei mittelständischen Unternehmen regelmäßig dadurch, dass nicht der gesamte Gewinn ausgeschüttet wird, sondern zur Eigenfinanzierung genutzt wird.

 

Die Entwicklung des Eigenkapitals und die Berücksichtigung der Finanzierung in den Planbilanzen ist von wesentlicher Bedeutung, weil der Verschuldungsgrad des Unternehmens sich wesentlich auf den Unternehmenswert auswirkt.

Kapitalflussrechnung - Zukünftige Auszahlungen ermitteln -

 

Aus der integrierten Planungsrechnung ist anschließend eine Kapitalflussrechnung zu ermitteln. Die Kapitalflussrechnung stellt die zukünftigen Zahlungsströme übersichtlich nach operativer Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit dar und zeigt die Entwicklung der Liquiditätsveränderung der Gesellschaft.

 

Die Liquiditätsentwicklung ist für die Unternehmensbewertung von besonderer Bedeutung, weil nur die freie Liquidität an den Anteilseigner ausgeschüttet werden kann. Diese Liquidität ist der wertbildende Faktor für die Ermittlung des Unternehmenswertes.

Kapitalisierungszinssatz - steuerlich einfach - betriebswirtschaftlich

 

Die Ermittlung des angemessenen Kapitalisierungszinssatzes ist die große Kunst  in der Unternehmensbewertung. Grundsätzlich ergibt sich der Kapitalisierungszinssatz wie folgt:

 

Zinssatz für Unternehmensbewertung

 

= risikoloser Zinssatz + Zuschlag für unternehmerisches Risiko

 

a) Risikoloser Zinssatz

Der risikolose Zinssatz ermittelt sich in der betriebswirtschaftlichen Unternehmensbewertung auf unterschiedliche Art und Weise.

 

Steuerrecht: 

Zum 1.1. eines Jahres wird der Zinssatz festgelegt

 

Wirtschaftsprüfer / Betriebswirtschaft: 

Wenn Wirtschaftsprüfer Unternehmensbewertungen durchführen (IDW S 1), dann ermittelt sich der risikolose Zinssatzes unter Zugrundelegung des Zinssatzes für langfristige Kapitalanlagen. Nach der sog. Svensson-Methode wird dieser Zinssatz monatlich von unterschiedlichen Institutionen ermittelt. Die letzten drei Monatswerte vor dem Bewertungstichtag bilden den Durchschnittswert. Dieser wird auf 0,25 % gerundet.

 

b) Zuschlag für unternehmerisches Risiko

 

Steuerrecht:

Für das Steuerrecht wurde dieser Steuersatz einmalig normiert. Er beträgt gem. § 203 Bewertungsgesetz 4,5 %.

 

Wirtschaftsprüfung / Betriebswirtschaft:

Wirtschaftsprüfer ermitteln diesen Zuschlag für das unternehmerische Risiko durch zwei Komponenten.

 

Allgemeine Marktrisikoprämie und Beta-Faktor

 

a) Allgemeine Marktrisikoprämie

Die allgemeine Marktrisikoprämie wird vom Institut der Wirtschaftsprüfer regelmäßig festgelegt und beträgt seit 2013 zwischen 5 % bis 6 % nach Steuern. Regelmäßig verwenden Wirtschaftsprüfer den durchschnittlichen Satz von 5,5%.

 

b) Zuschlag für unternehmensspezifische Risiko

Der Zuschlag für das unternehmensspezifische Risiko wird abgeleitet auf der Grundlage des sogenannten Beta-Faktors. Der Beta-Faktor berücksichtigt die Korellation zwischen dem allgemeinen Kapitalmarktrisiko und dem spezifischen Risiko des Unternehmens. Die Ermittlung des Beta-Faktors ist sehr schwierig und beruht auf einem kapitalmarktorientierten Ansatz. Grundlage für die Ermittlung des Beta-Faktors bildet eine börsennotierte Peer-Group. D.h. es werden für das Bewertungsobjekt vergleichbare kapitalmarktorientiere Unternehmen herangezogen und diese analysiert. Für diese Unternehmen wird ermittelt, ob sie an der Börse schwankungsanfälliger sind, als der durchschnittliche Kapitalmarkt.

 

Der Beta-Faktor ist zunächst 1,0.

Unternehmen, die weniger schwankungsanfällig sind, z.B. Unternehmen aus der Nahrungsmittelindustrie, haben einen Beta-Faktor von unter 1,0.

 

Zusätzlich wird der Beta-Faktor durch den Leverage-Effekt beeinflusst.

 

Unternehmen, die eine hohe Verschuldung haben, weisen einen Beta-Faktor von über 1,0 aus. Unternehmen mit einer geringen Verschuldung einen Beta-Faktor von unter 1,0.

 

Durch sehr "mathematische" Formeln wird der Beta-Faktor für das zu bewertende Unternehmen ermittelt.

 

Die Vergleichsunternehmen (Peer-group) sind regelmäßig keine Unternehmen aus Schleswig-Holstein oder Hamburg. Es handelt sich um nationale oder internationale Großunternehmen, die überwiegend vergleichbar mit dem zu bewertenden Unternehmen sind. Dabei spielt die Größe des Unternehmens keine Rolle.

 

Die steuerliche Unternehmensbewertung - vereinfachtes Ertragswertverfahren - ermittelt nicht eigenständig einen Risikozinssatz, sondern legt diesen gesetzlich fest. Er ist im Bewertungsgesetz (§ 198ff BewG) normiert und führt regelmäßig zu sehr hohen steuerlichen Unternehmenswerten.

 

Wir erstellen für Ihr Unternehmen eine  Unternehmensbewertung:

 

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre schriftliche Anfrage. Wir haben in den letzten Jahren mehrere Unternehmensbewertungen für betriebswirtschaftliche und steuerliche Zwecke für Unternehmen in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachen und Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Wir haben Erfahrungen mit den Anforderungen der Finanzverwaltung zB in den Städten Kiel, Neumünster, Rendsburg, Lübeck oder Rostock.

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