R&N:  Fehleinschätzung Unternehmenswert

Sie haben als Unternehmer Interesse an einer professionellen Unternehmensbewertung für Ihr Unternehmen. R&N bewertet Ihr Unternehmen oder Ihre Unternehmensgruppe nach betriebswirtschaftlichen Bewertungsverfahren. R&N hat sich auf die Unternehmensbewertung im Rahmen der Unternehmensnachfolgeberatung spezialisiert. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre schriftliche Anfrage.

 

Nachfolgend haben wir Ihnen typische Themenstellungen dargestellt, warum Verkäufer von Unternehmen regelmäßig einen höhen Unternehmenswert erwarten.

 

Warum Verkäufer das eigene Unternehmen meist überbewerten!

 

Verkäufer neigen dazu, den eigenen Unternehmenswert deutlich zu überschätzen. Als Unternehmer hat man viele Jahre das eigene Unternehmen aufgebaut oder weiterentwickelt. Diese Leistung soll bei der Veräußerung angemessen vergütet werden. Doch warum soll ein Käufer die Leistungen der Vergangenheit entlohnen. Der Käufer interessiert sich ausschließlich für die Erträge, die in der Zukunft erzielt werden.

 

Problem 1 - Ihr Unternehmerlohn

Viele Unternehmer berücksichtigen den Wert der eigene Arbeitskraft bei der Bewertung des Unternehmens nicht ausreichend. In der Unternehmensplanung muss ein angemessener Unternehmerlohn berücksichtigt werden. Ein Unternehmer, der 60 Stunden für die Firma tätig ist, kann bei der Vergütung nicht mit einem leitenden Angestellten verglichen werden. Das Gehalt eines Geschäftsführers der Branche ist stets zu Grunde zu legen und mindert die Ertragskraft des Unternehmens. Dieses gilt rechtformunabhängig. Auch bei einem Einzelunternehmen mindert der Unternehmerlohn den Unternehmenswert.

Ein Investor rechnet den Unternehmenswert ausschließlich auf der Grundlage der Gewinne, die das Unternehmen erzielt, ohne dass der Investor selbst im Unternehmen tätig ist. D.h. der Investor benötigt stets einen Geschäftsführer, den er angemessen bezahlen muss.

 

Problem 2 - Ihre Rechtsform

Die Rechtsform ist für den Unternehmenswert nicht unerheblich. Einzelunternehmer und Personengesellschafter (OHG) haften mit ihrem betrieblichen und privaten Vermögen. Käufer möchten eine Haftung des privaten Vermögens stets vermeiden und bevorzugen regelmäßig eine Kapitalgesellschaft. Diese ist jedoch steuerlich unattraktiver als eine Personengesellschaft. Die ideale Rechtsform ist meist die Personengesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH & Co. KG). Sofern der Käufer Haftungsrisiken übernehmen muss, die über das betriebliche Vermögen hinausgehen, sind Kaufpreisabschläge sehr wahrscheinlich.

 

Zusätzlich besteht bei der Personengesellschaft die sehr attraktive steuerliche Möglichkeit, dass der Kaufpreis steuerlich abgesetzt und die Steuer erheblich reduziert werden kann. Eine spätere Veräußerung des Unternehmens kann unter Umständen steuerermäßigt verkauft werden. Insoweit ist auch die Personengesellschaft deutlich attraktiver als die Kapitalgesellschaft. Kapitalgesellschaften werden daher meist geringer bewertet, als eine Personengesellschaft.

 

Problem 3 - Ihr Substanzwert

Die historischen Anschaffungskosten für Gebäude, Maschinen und technischen Anlagen oder die elektronische Infrastruktur sind für den Inhaber für die Wertermittlung meist von wesentlicher Bedeutung. Ein Erwerber interessiert sich aber meist für die logistische und energetische Situation, die Nutzung und Auslastung der Maschinen und die Zukunftsfähigkeit der elektronischen Infrastruktur. Der Erwerber ermittelt den Unternehmenswert ausschließlich auf der Grundlage des Ertragswertes, der zukünftig zu erwartenden Gewinne. Der Substanzwert spielt keine Rolle. Insoweit ist es für einen Verkäufer von großer Bedeutung, dass eine integrierte Unternehmensplanung erstellt wird.

 

Problem 4 - Ihr Firmenname

Die Firma Daniel Düsentrieb GmbH hat einen verdächtig bekannten Namen und einen noch bekannteren Inhaber. Aber führt dieser Firmenname zu einer Kaufpreiserhöhung. In der Regel führt der Firmenname nicht zu einer Erhöhung des Unternehmenswertes, weil er meist nicht separat veräußerbar ist. Entscheidend ist, ob durch den Firmennamen ein höherer zukünftiger Ertrag durch zusätzliche Aufträge erzielt werden kann. Bei Apple kann dieses unterstellt werden, bei Daniel Düsentrieb wohl nicht, weil eine Dienstleistung oder ein Produkt nicht mit dem Namen verknüpft ist. Wenn der Inhaber das Unternehmen verlässt, ist auch dieser Wertfaktor untergegangen. Der eigene Firmenname sollte daher nicht überschätzt werden.

R&N Revision & Nachfolgeberatung 

Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Eckernförder Straße 319

24119 Kronshagen

0431 / 54 55 912

anfrage(at)revision-nachfolge.de

 

Besucherzähler

Druckversion | Sitemap
© R&N Revision & Nachfolgeberatung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Geschäftsführer: Wolfgang Lüth, Eckernförder Straße 319, 24119 Kronshagen bei Kiel, Telefon: 04 31 / 54 55 911