Der Verkauf eines Unternehmens hat viele steuerliche Effekte. Neben der Frage nach der Besteuerung des Veräußerungsgewinns oder der steuerlichen Optimierung des Kaufpreises ergeben sich viele weitere steuerliche Fragestellungen.
Als Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge aus Schleswig-Holstein haben wir uns auf die steuerliche Beratung auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge spezialisiert.
Wir unterstützen Sie gerne beim Unternehmensverkauf oder Unternehmenskauf.
Nachfolgend haben wir ein paar grundsätzliche steuerliche Implikationen bei einem Unternehmensverkauf dargestellt. Diese Darstellung ersetzt nicht die individuelle steuerliche Beratung.
Unternehmensverkauf in der Unternehmensnachfolge
Ausgangsfälle mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen
Unterscheidung I (Vergütung)
Unterscheidung II (Umfang der Übertragung)
Unterscheidung III (Alter / Gesundheit)
Einkommensteuerlich wird der Veräußerungsgewinn bei einer Veräußerung eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft wie folgt ermittelt:
Veräußerungspreis
Veräußerungskosten
Anschaffungskosten
Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Unternehmensverkauf ein steuerlicher Freibetrag gem. § 16 EStG geltend gemacht werden.
Erfolgt die Veräußerung des Unternehmens nach dem 55. Lebensjahr oder ist der Unternehmer berufsunfähig, wird der Veräußerungsgewinn vollständig von der Steuer befreit, wenn der Veräußerungsgewinn geringer als 45.000 € ausfällt. Liegt der Veräußerungsgewinn zwischen 45.000 € und 136.000 € gibt es einen anteiligen Steuerfreibetrag ( § 16 EStG).
Einkünfte, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, unterliegen einer Steuerbelastung, die in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe zwischen
liegt.
Der Spitzensteuersatz von 45 % wird bei einem Einkommen von ca. 250.000 € erreicht. Die Progression ist aber in Deutschland in den letzten Jahren immer mehr gestiegen.
D.h. aber nicht, dass bei einem Unternehmensverkauf mit einem Veräußerungsgewinn von 250.000 € eine Steuerbelastung von insgesamt 250.000 € * 45 % = 112.500 € anfällt. Die Steuerbelastung für den Unternehmensverkauf fällt deutlich niedriger aus, weil durch den progressiven Einkommensteuertarif Steuerminderungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen sind. Jeder Betrag oberhalb von 250.000 € unterliegt der Steuerbelastung von 45 %. Für gewerbliche Einkünfte gibt es einen leicht geringeren Spitzensteuersatz.
Durch den Unternehmensverkauf kommt es zu einem hohen einmalige steuerlichen Ergebnis. Dadurch steigt der Einkommensteuersatz erheblich. Zur Vermeidung dieser Steuerbelastung gibt es steuerliche Vergünstigungen.
Der Gewinn aus der Veräußerung eines Unternehmens, einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder der 100 % Anteilsverkauf einer Kapitalgesellschaft kann ermäßigt besteuert werden.
Erfolgt die Veräußerung eines Unternehmens nach dem 55. Lebensjahr, kann einmalig im Leben eine erhebliche Steuersatzermäßigung auf den Veräußerungsgewinn in Anspruch genommen werden. Die Steuerermäßigung ist aber auf einen Steuersatz von 14 % und auf einen Veräußerungsgewinn von 5 Mio. € begrenzt (§ 34 EStG). Jährliche steuerrechtliche Anpassungen sind zu beachten.
Bei Veräußerung eines Unternehmens kann alternativ eine andere, ermäßigte Besteuerung beantragt werden. Diese führt regelmäßig zu einer Reduzierung des Steuersatzes. Die Reduzierung hängt vom Veräußerungsgewinn und von den weiteren Einkünften im Kalenderjahr ab (§ 34 EStG).
Für Immobiliengesellschaften kann es interessant sein, den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf auf eine andere Immobilie zu übertragen. War die Immobilie mehr als 6 Jahre im Anlagevermögen der Gesellschaft, kann der steuerliche Gewinn ggf. auf eine andere, neu zu erwerbende Immobilie übertragen werden. Eine erhebliche Steuerstundung ist insoweit möglich.
Achtung - Unternehmensverkauf - nur ein erster Teil -
Der Verkauf eines Teils eines Immobilien-Unternehmens oder eines Anteils eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist regelmäßig nicht steuerlich begünstigt.
Bei einem Verkauf eines Teils eines Unternehmens droht auch eine zusätzliche Besteuerung mit Gewerbesteuer.
Wir haben in den letzten Jahren viele Unternehmer in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern steuerlich bei der Unternehmensnachfolge erfolgreich begleitet. Gerne beraten wir Sie als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ihrer Unternehmenstransaktion.