R&N: Unternehmensverkauf - Die Steuer

Der Verkauf eines Unternehmens hat viele steuerliche Effekte. Neben der Frage nach der Besteuerung des Veräußerungsgewinns oder der steuerlichen Optimierung des Kaufpreises ergeben sich viele weitere steuerliche Fragestellungen.

 

Als Steuerberater und Fachberater für Unternehmensnachfolge aus Schleswig-Holstein haben wir uns auf die steuerliche Beratung auf dem Gebiet der Unternehmensnachfolge spezialisiert.

 

Wir unterstützen Sie gerne beim Unternehmensverkauf oder Unternehmenskauf.

 

Unsere Leistungen im Überblick:

 

Für den Verkäufer

  • Durchführung der steuerlichen Due Dilligence vor der Veräußerung
  • Prüfung von steuerlichen Haltefristen zur Vermeidung von Steuerrisiken
  • Ermittlung des steuerlichen Unternehmenswerts
  • Erstellung eines steuerlichen Konzepts zur Optimierung der Steuerbelastung
  • Ermittlung der steuerlichen Effekte aufgrund der Veräußerung
  • Ermittlung der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuerbelastung durch den Verkauf
  • Optimierung möglicher steuerlicher Verlustvorträge vor der Veräußerung

 

Für den Käufer

 

  • Durchführung einer steuerlichen Due Dilligence vor dem Erwerb
  • Beratung bei der steuerlichen Optimierung des Kaufpreises
  • Steuerliche Berechnungen für die Optimierung der Erwerbsstruktur und der Rechtsformwahl
  • Ermittlung des steuerlichen Abschreibungsvolumens und des erworbenen TAB
  • Beratung bei grunderwerbsteuerlichen Fragestellungen beim Unternehmenskauf

 

 

Steuerliche Informationen zum Unternehmensverkauf

 

Nachfolgend haben wir ein paar grundsätzliche steuerliche Implikationen bei einem Unternehmensverkauf dargestellt. Diese Darstellung ersetzt nicht die individuelle steuerliche Beratung.

 

Unternehmensverkauf in der Unternehmensnachfolge

 

Ausgangsfälle mit unterschiedlichen steuerlichen Folgen

  • Veräußerung Einzelunternehmen
  • Veräußerung Beteiligung an einer Personengesellschaft
  • Veräußerung Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

 

Unterscheidung I (Vergütung)

  • Entgeltliche Veräußerung
  • Teilentgeltliche Veräußerung

 

Unterscheidung II (Umfang der Übertragung)

  • Verkauf des gesamten Unternehmens
  • Verkauf eines Teils eines Unternehmens
    (sehr problematisch)
  • Verkauf von mehr als 50 % der Anteile
  • Verkauf von mehr als 25 % der Anteile

 

Unterscheidung III (Alter / Gesundheit)

  • Verkauf im vollendeten Alter von 55 oder älter
  • Verkauf im vollendeten Alter von 54 oder jünger
  • Verkauf aus gesundheitlichen Gründen

 

 

Unternehmensverkauf - Veräußerungsgewinn

 

Einkommensteuerlich wird der Veräußerungsgewinn bei einer Veräußerung eines Einzelunternehmens / einer Gesellschaft wie folgt ermittelt:

 

  • Veräußerungspreis
  • abzüglich: Veräußerungskosten
  • abzüglich: Anschaffungskosten
  • Veräußerungsgewinn

 

Veräußerungspreis

  • Kaufpreis lt. Kaufvertrag
  • Kapitalisierung einer im Kaufvertrag vereinbarten Rente
  • Verkehrswert der Gegenleistung, falls Erwerber zB mit einer Immobilie bezahlt

 

Veräußerungskosten

  • Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Veräußerungsvorgang

 

Anschaffungskosten

  • Höhe des Eigenkapitals zum Zeitpunkt des Verkaufs beim Immobilien-Einzelunternehmen
  • Höhe des Ihres Kapitalkontos zum Zeitpunkt des Verkaufs bei Immobilien-Personengesellschaft
  • Höhe der Anschaffungskosten der Beteiligung an einer Immobilien-Kapitalgesellschaft
  • ggf. weitere Kosten / Minderungen in Sonderfällen

 

 

Unternehmensverkauf - Freibetrag 45.000 €

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann beim Unternehmensverkauf ein steuerlicher Freibetrag gem. § 16 EStG geltend gemacht werden.

 

Erfolgt die Veräußerung des Unternehmens nach dem 55. Lebensjahr oder ist der Unternehmer berufsunfähig, wird der Veräußerungsgewinn vollständig von der Steuer befreit, wenn der Veräußerungsgewinn geringer als 45.000 € ausfällt. Liegt der Veräußerungsgewinn zwischen 45.000 € und 136.000 € gibt es einen anteiligen Steuerfreibetrag ( § 16 EStG).

 

 

Unternehmensverkauf - Einkommensteuersatz

 

Einkünfte, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, unterliegen einer Steuerbelastung, die in Abhängigkeit von der Einkommenshöhe zwischen

 

14,0 % - 45,0 %

liegt.

 

Der Spitzensteuersatz von 45 % wird bei einem Einkommen von ca. 250.000 € erreicht. Die Progression ist aber in Deutschland in den letzten Jahren immer mehr gestiegen.

 

D.h. aber nicht, dass bei einem Unternehmensverkauf mit einem Veräußerungsgewinn von 250.000 € eine Steuerbelastung von insgesamt 250.000 € * 45 % = 112.500 € anfällt. Die Steuerbelastung für den Unternehmensverkauf fällt deutlich niedriger aus, weil durch den progressiven Einkommensteuertarif Steuerminderungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen sind. Jeder Betrag oberhalb von 250.000 € unterliegt der Steuerbelastung von 45 %. Für gewerbliche Einkünfte gibt es einen leicht geringeren Spitzensteuersatz.

 

Durch den Unternehmensverkauf kommt es zu einem hohen einmalige steuerlichen Ergebnis. Dadurch steigt der Einkommensteuersatz erheblich. Zur Vermeidung dieser Steuerbelastung gibt es steuerliche Vergünstigungen.

 

Unternehmensverkauf - Ermäßigte Besteuerung / Steuerbefreiung

 

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Unternehmens, einer Beteiligung an einer Personengesellschaft oder der 100 % Anteilsverkauf einer Kapitalgesellschaft kann ermäßigt besteuert werden.

 

Erhebliche Steuerbefreiung

 

Erfolgt die Veräußerung eines Unternehmens nach dem 55. Lebensjahr, kann einmalig im Leben eine erhebliche Steuersatzermäßigung auf den Veräußerungsgewinn in Anspruch genommen werden. Die Steuerermäßigung ist aber auf einen Steuersatz von 14 % und auf einen Veräußerungsgewinn von 5 Mio. € begrenzt (§ 34 EStG). Jährliche steuerrechtliche Anpassungen sind zu beachten.

 

Ermäßigte Besteuerung

 

Bei Veräußerung eines Unternehmens kann alternativ eine andere, ermäßigte Besteuerung beantragt werden. Diese führt regelmäßig zu einer Reduzierung des Steuersatzes. Die Reduzierung hängt vom Veräußerungsgewinn und von den weiteren Einkünften im Kalenderjahr ab (§ 34 EStG).

 

Gestaltung mit § 6b EStG bei Immobilien

Für Immobiliengesellschaften kann es interessant sein, den Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf auf eine andere Immobilie zu übertragen. War die Immobilie mehr als 6 Jahre im Anlagevermögen der Gesellschaft, kann der steuerliche Gewinn ggf. auf eine andere, neu zu erwerbende Immobilie übertragen werden. Eine erhebliche Steuerstundung ist insoweit möglich.

 

Achtung - Unternehmensverkauf - nur ein erster Teil -

 

Der Verkauf eines Teils eines Immobilien-Unternehmens oder eines Anteils eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist regelmäßig nicht steuerlich begünstigt.

 

Bei einem Verkauf eines Teils eines Unternehmens droht auch eine zusätzliche Besteuerung mit Gewerbesteuer.

 

 

Wir haben in den letzten Jahren viele Unternehmer in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern steuerlich bei der Unternehmensnachfolge erfolgreich begleitet. Gerne beraten wir Sie als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei Ihrer Unternehmenstransaktion.

R&N Revision & Nachfolgeberatung 

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