R&N Vermögensstatus für Schleswig-Holsteiner

Vermögensaufstellung und Einkommensprognose

 

Als Steuerberater haben wir uns auf die strategische und steuerliche Beratung in der Vermögensnachfolge in Schleswig-Holstein spezialisiert.

 

Wir begleiten Sie betriebswirtschaftlich und steuerlich bei der Übertragung Ihres Unternehmens- oder Immobilienvermögens auf Ihre Kinder.

 

  • Dabei kann zunächst die Übertragung auf die Ehefrau und anschließend auf Ihre Kinder steuerlich sinnvoll sein.
  • Die Trennung von Vermögensgegenständen und Schulden ist regelmäßig ebenfalls sehr wichtig.
  • Gestaltungen im Bereich der Übertragung mit Nießbrauchsbestellungen gehören zu unserem Tagesgeschäft.

 

Eine vorweggenommene Erbfolgeplanung und anschließende Vermögensübertragung an die Kinder oder Enkel setzt voraus, dass nach der Vermögensübertragung noch angemessen viel Vermögen vorhanden ist, damit die eigenen Bedürfnisse auch zukünftig finanziell erfüllt werden können.

 

Unsere professionelle und steuerlich optimierte Vermögensnachfolgeberatung setzt

  • die Erstellung eines Vermögensverzeichnisses
  • die Bewertung des vorhandenen Vermögens und der bestehenden Schulden
  • die Ermittlung der zukünftigen regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben

voraus. Im Finanzbereich spricht man bei diesen Dienstleistungen vom sog. Financial Plannung. Wir optimieren diese Dienstleistungen durch unsere steuerliche Expertise.

 

Wir übernehmen in diesem Beratungsfeld für Sie auch eine Reihe von weiteren Dienstleistungen, beispielsweise die Nachlassabwicklung oder die Übernahme einer Testamentsvollstreckung, wenn keine Kinder vorhanden sind oder sie nicht an Ihrem Wohnort leben. Diese Dienstleistungen übernehmen wir regelmäßig in den Regionen Kiel, Neumünster, Eckernförde, Plön oder Rendsburg.

 

Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar grundsätzliche Informationen zum Thema der Ermittlung eines Vermögensstatus dargestellt.

 

Gerne erstellen wir für Sie einen aktuellen Vermögensstatus und ein individuelles Nachfolgekonzept. Der Vermögensstatus ist für Schenkungen und erbschaftsteuerliche Fragestellungen von großer Bedeutung.

 

Alle 10 Jahre können Sie schenkungssteuerliche Freibeträge noch einmal nutzen. Die steuerlichen Freibetäge betragen derzeit (Stand 1.1.2021) gegennüber Ehegatten 500.000 € und gegenüber Kindern 400.000 €. Übertragungen an den leiblichen Bruder oder die leibliche Schwester betragen dagegen nur 20.000 €!

 

 

Bestandsaufnahme von Vermögen und Schulden

 

Im ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Verpflichtungen vorzunehmen. Üblicherweise erfolgt zunächst eine Aufnahme nach

 

  • Unternehmensvermögen 
  • Privatvermögen 
  • Verpflichtungen

 

 

Zum Unternehmensvermögen gehören insbesondere

  • Einzelunternehmen
  • Anteile an Personengesellschaften
  • Anteile an Kapitalgesellschaften

 

Zum Privatvermögen gehören insbesondere

  • Grundvermögen (Immobilien)
  • Urheberrechte
  • Wertpapiere (Aktien, Fonds, Zertifikate)
  • Stille Gesellschaftsrechte
  • Darlehensgewährungen
  • Bankguthaben, Sparbriefe, Geldmarktfonds
  • Sammlungen von Gemälden, Schmuck, Autos, Münzen u.ä 
  • Hausrat

 

Zu den Verpflichtungen gehören insbesondere

  • Darlehensverpflichtungen 

  • Leibrentenverpflichtungen

  • Nießbrauchsverpflichtungen

  • Ratenkredite 

 

Bewertung von Vermögen

 

Bewertung von Unternehmensvermögen

 

Für die Bewertung von Unternehmensvermögen gibt es teilweise Marktwerte, teilweise betriebswirtschaftlich übliche Bewertungsmethoden (Unternehmensbewertungen nach dem Institut der Wirtschaftsprüfer). Teilweise gibt es Börsenmarkler und Handelsplattformen die Marktwerte für Unternehmensvermögen bereitstellen. 

 

 

Bewertung von Privatvermögen 

 

Die Bewertung von Privatvermögen ist teilweise schwierig. Jeder Mensch hat eine subjektive Wertvorstellung. Der Eigentümer hat meist eine Wertvorstellung, die deutlich über dem Marktwert liegt. Gleichwohl gibt es Vermögensgegenstände, die der Mode und starken Preisschwankungen unterliegen. Gesetzliche Regelungen geben häufig einen Rahmen für die Bewertung vor. So gibt es beispielsweise für Immobilien und Grundvermögen standadisierte Bewertungsverfahren, Bodenrichtwerte und Veröffentlichungen von Bewertungen in branchenspezifischen Fachzeitungen. 

 

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater haben spezielle Kenntnisse, die für die Bewertung sehr wichtig sind. Gleichwohl können wir als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nicht alle Werte selbst ermitteln. Auch wir werden regelmäßig von Spezialisten unterstützt. Die Bewertung nach steuerlichen Methoden führt regelmäßig zu sehr hohen Werten, weil die Bewertung auf der Grundlage fikalischer Modelle erfolgt. Für jeden Vermögensgegenstand muss auch ein Käufer gefunden werden. Regelmäßig gilt: Der tatsächliche Wert bestimmt sich aus dem Betrag, den ein Dritter bereit ist zu bezahlen.

 

Bewertung von Schulden

 

Die Bewertung von Schulden ergibt sich regelmäßig aus dem Nominalbetrag einer Schuld oder aus versicherungsmathematischen Berechnungsmodellen. Die Ermittlung ist im Vergleich zur Bewertung von Privatvermögen recht einfach. 

 

Bewertungsvermethoden im Einzelnen

 

Nachfolgend haben wir die Bewertungsmethoden für das Privatvermögen zusammengestellt. Dabei werden die steuerlichen Bewertungsmethoden dargestellt. Diese sind bei einer Vermögensnachfolgeplanung von besonderer Bedeutung. Mit diesen Werte rechnet die Finanzverwaltung, wenn es um schenkungssteuerliche und erbschaftsteuerliche Gestaltungen geht. 

 

 

Bewertung von Immobilien

  • Gutachterausschuss der Städte und Gemeinden
  • Bodenrichtwerte
  • Wertverordnungen
  • Steuerliche Vorschriften für die Bewertung (Ertragswerte / Substanzwerte)
  • Makler und Gutachter - Vergleichswerte werden ermittelt - 

 

Bewertung von Beteiligungen

  • Marktpreise, Börsenwerte - öffentlicher Handel
  • Unternehmensbewertungen nach vereinfachten Ertragswertverfahren oder nach dem Standard des Institut des Wirtschaftsprüfer (IDW S 1)
  • Einbeziehung von gesellschaftsrechtlichen Vorschriften für die Bewertung von Beteiligungen 

 

Bewertung von Aktien / Gold / Silber

  • Marktpreise, Börsenwerte - tägliche Preisfeststellungen -

 

Bewertung von Geld

  • Nominalwert
  • Währung beachten - noch gültige Währung -
  • Sammlerwert (meist gering)

 

Bewertung von Darlehensforderungen

  • Nominalwert
  • Zahlt der Darlehensnehmer auch das Darlehen zurück (Wert eingeschränkt)?

 

Bewertung von Möbeln / Sammlungen

  • Gutachter bei antiken Stücken
  • sonst, meist geringer Wert

 

Bewertung von Gemälden

  • Gutachter 

 

Bewertung von Darlehensverpflichtungen

  • Nominalwert

 

Bewertung von Rentenverpflichtungen

  • Barwertberechnungen nach dem Bewertungsgesetz
  • Insbesondere Einbeziehung der voraussichtlichen Laufzeit der Verpflichtung

 

Bewertung von Nießbrauchsrechten

  • Keinen Wert, weil ein Nießbrauchsrecht nicht übertragen werden kann.

 

Bewertung von Nießbrauchsverpflichtungen

  • Besondere Bewertungsverfahren sind im steuerlichen Bewertungsgesetz geregelt.

 

 

Sie haben weitere Fragen. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in der Vermögensnachfolgeplanung zur Verfügung. Zu unserem Leistungsangebot

R&N Revision & Nachfolgeberatung 

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