Als Steuerberater und Fachberater für Untenehmensnachfolge aus Schleswig-Holstein haben wir uns auf das Thema Vermögensnachfolge spezialisiert. Wir erstellen für Sie ein individuelles Nachfolgekonzept und Einbeziehung der Vermögenssituation, der erbrechtlichen oder testamentarischen Ausgangssituation.
Nachfolgend haben wir Ihnen die Bausteine für das private Nachfolgekonzept dargestellt.
Auf der Grundlage des aktuellen Vermögens entwickeln wir mit Ihnen eine langfristige Planung. Wir überprüfen evtl. Versorgungslücken und identifizieren Entwicklungspotenziale im Vermögensaufbau.
Wir definieren die Ziele der geplanten Vermögensübertragung.
WICHTIG: Maßgebend ist immer die Erbquote. Die konkrete Verteilung des Vermögens erfolgt erst im zweiten Schritt. In zweiten Schritt wird geregelt, ob ein Wertausgleich erfolgen soll oder nicht. Dieser ist wichtig, falls der Wert des Vermögensgegenstandes die Erbquote übersteigt.
Zivilrechtliche, vertragliche und gesellschaftsrechtliche Regelungen
Aufgrund der gesetzlichen, vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Regelungen erfolgt eine Analyse, wer Erbe wird und wie viel der jeweilige Erbe erben wird. Dabei berücksichtigen wir als Steuerberater natürlich auch die Erbschaftsteuer und die Einkommensteuer.
Bei Unternehmensvermögen ist zu beachten, dass der Gesellschaftsvertrag im Einklang mit den erbrechtlichen Regelungen steht. Das Gesellschaftsrecht geht immer den erbrechtlichen Regelungen vor.
WICHTIG: Durch gesellschaftsrechtliche Regelungen kann das gesamte Unternehmensvermögen den Erben entzogen werden. Dieses passiert teilweise ungewollt. Der im Gesellschaftsvertrag genannte Erbe muss testamentarischer Erbe sein! - Gibt es keine Einheitlichkeit, bleibt nur die Ausschlagung des Erbes (innerhalb von 6 Wochen) als Gestaltungsinstrument.
Unter Berücksichtigung der Ziele der Vermögensübertragung wird ein Konzept erstellt, welches die unterschiedlichen Gestaltungsinstrumente nutzt. Der Erbschaftsteuer und Einkommensteuer kommt regelmäßig eine große Bedeutung zu, weil die Steuerbelastung die Erben unterschiedlich treffen kann.
Ggf. ist es erforderlich, einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen, der die Verwaltung des Vermögens nach dem Todesfall übernimmt und die Aufteilung des Vermögens ordnungsgemäß durchführt.
WICHTIG: Da uns allen morgen bereits das Schicksal ereilen kann, ist ein Notfalltestament zu errichten. Es ist nicht perfekt, aber regelmäßig besser als die gesetzliche Erbfolge.
Das Testament sollte notariell erstellt werden. Dies hat den Vorteil, dass die Erben später keinen Erbschein benötigen und damit erhebliche Kosten einsparen können. Außerdem wird das Risiko des unkontrollierten Untergangs nach dem Todesfall vermieden.
Mindestens alle drei Jahre werden der Vermögensstatus, Weiterentwicklung des Vermögens und die vertraglichen Vereinbarungen überprüft. Es erfolgt eine Anpassung an die aktualisierten Vermögensverhältnisse oder Bedürfnisse.
Sie haben weitere Fragen. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Unsere Büroräumlichkeiten befinden sich in Kronshagen, nur wenige Autominuten von der Kieler Innenstadt entfernt. Parkplätze sind vorhanden. Gerne kommen wir für ein Erstgespräch zu Ihnen, ganz gleich ob in Schleswig-Holstein, Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern. Wir freuen uns eine Nachricht von Ihnen.