Vermögensteuer - Nein - Alternative Vorschläge

Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben wir nachfolgend unsere Stellungnahme zum Thema Vermögensteuer zusammengefasst. 

 

Die Vermögensteuer ist eine Steuer, die die Substanz des Vermögens besteuert. Die Vermögensteuer ist vergleichbar mit der Erbschaftsteuer, jedoch fällt die Erbschaftsteuer nur im Todesfall an oder wenn Vermögen von einer Person auf eine andere Person übertragen wird (Schenkungsteuer).

 

Die Vermögensteuer wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 für verfassungswidrig erklärt, weil Vermögensgegenstände unterschiedlich bewertet wurden. Eine gleichmäßige Besteuerung der Bürger war nicht gewährleistet. Viele europäische Länder haben die Vermögenssteuer abgeschafft.

 

Die Neueinführung führt zu einem sehr hohen Administrationsaufwand, weil jedes Jahr eine komplette Wertermittlung aller Vermögensgegenstände und Schulden erfolgen muss. Vermögenswerte wie Betriebsvermögen, Sammlungen, Immobilien unterliegen erheblichen Schwankungen. Wir stehen der Einführung einer Vermögensteuer sehr kritisch entgegen.

 

Die Einführung der Vermögensteuer soll dem Staathaushalt eine zusätzliche Einnahme von 10 Mrd. € jährlich generieren. Im Vergleich dazu erzielte die Erbschaftsteuer im Jahr 2018 Staatseinnahmen von lediglich 8 Mrd. €. Wir haben ein paar Alternativvorschläge auf dieser Seite vorgestellt, die sicherlich nicht allen Steuerpflichtigen gefallen werden. Gleichwohl ist aber in Deutschland festzustellen, dass größeres Vermögen teilweise geringer besteuert wird, als kleineres. 

 

Es stellt sich die Frage, ob

 

  • zusätzliche Staatseinnahmen (durch eine Vermögensteuer) erforderlich sind,
  • eine stärke Besteuerung des Vermögens in der Einkommensteuer sinnvoll ist,
  • eine Reduzierung der Freibeträge in der Erbschaftsteuer überlegt werden sollte,
  • Anreizsysteme für die Gesundheit des Steuerpflichtigen erweitert werden sollten,
  • die Leistungsbereitschaft des Steuerpflichtigen angemessen berücksichtigt wird,
  • ein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen stärker einzubeziehen ist,
  • das Konsumverhalten eine stärkere Steuerberücksichtigung finden sollte,
  • die Reduzierung von Staatsausgaben und Verwaltungsvorschriften möglich wäre,
  • eine Zusammenfassung aller staatlichen Altersversorgungssysteme sinnvoll ist,
  • eine stetig sich erhöhende Quersubventionierung von Haushalten richtig ist,
  • variable Vergütungssysteme vermehrt eingesetzt werden sollten,
  • eine Abgabe für Klimaschutz und Gemeinnützigkeitswohl angemessen wäre.

 

Einkommensteuer – Stärkere Besteuerung des Vermögens

 

Besteuerung von Immobilienvermögen

 

Die Überschüsse aus der Vermietung und Verpachtung unterliegen der Einkommensteuer (§ 21 EStG). Die jährlichen Abschreibungen auf vermietete Gebäude dürfen steuerlich abgezogen werden. Eine Veräußerung von privatem Immobilienvermögen ist nach 10 Jahren vollständig steuerfrei. Auch die vorgenommenen Abschreibungen muss der Steuerpflichtige nicht nachträglich versteuern. Bei Kapitalvermögen in Form von Aktienvermögen sind sämtliche Veräußerungsgewinne einkommensteuerpflichtig. Viele nicht gewerbliche Immobilienfonds nutzen die Steuerfreiheit und verkaufen ihre Immobilien nach mehr als 10 Jahren. Ist diese Spekulationsfrist noch zeitgemäß? Die Immobilienpreise sind in Deutschland die letzten Jahre Jahr für Jahr gestiegen. Die Aufhebung der Spekulationsfrist ist sicherlich effektiver als eine Vermögensteuer.

 

Reduzierung der Besteuerungsfreibeträge bei bestimmten Transaktionen  

 

Das Einkommensteuergesetz hat in § 34 EstG eine besondere Besteuerung für außerordentliche Einkünfte geregelt. Beispielsweise kann bei einem Unternehmensverkauf der Steuersatz auf den Gewinn unter bestimmten Voraussetzungen um mehr als 40 % reduziert werden. Diese Steuerreduzierung ist bis zu einem Betrag von 5 Mio. € möglich. Ein Unternehmer, der einen Gewinn von 5 Mio. € erzielt, würde auch bei einem Spitzensteuersatz noch 2,5 Mio. € Nettovermögen erzielen. Es ist in der steuerlichen Gestaltungspraxis nicht unüblich, dass auch andere begünstigte Transaktionen ausgeführt werden, um in die ermäßigte Besteuerung zu gelangen.

 

Erbschaftsteuer – Reduzierung der Steuerfreibeträge

 

Der demographische Wandel in Deutschland wird dazu führen, dass die Anzahl der Erbschaftsteuerfälle steigen wird. In Deutschland gibt es im Vergleich zum europäischen Ausland die höchsten Freibeträge in der Steuerklasse I, zwischen 100.000 € und 500.000 €. Sind diese Steuerfreibeträge noch angemessen, wenn die Steuerfreibeträge alle 10 Jahre genutzt werden können? Die Reduzierung der Freibeträge ist sicherlich eine bessere Option als die Einführung einer Vermögensteuer.

 

Erbschaftsteuer – Betriebsvermögen

 

Betriebsvermögen sollte stets einer sehr begrenzten Besteuerung in der Erbschaftsteuer unterliegen, damit auch langfristig Arbeitsplätze gesichert werden können. Die derzeitigen Regelungen zur Besteuerung von Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer sind administrativ kaum umsetzbar. Eine Vereinfachung der Besteuerung ist dringend geboten. Operatives Betriebsvermögen dient auch der Arbeitsplatzsicherung und sollte niemals der Vermögensbesteuerung unterliegen.

 

Verbrauchsteuer als Lenkungsteuer nutzen

 

Verbrauchsteuern haben regelmäßig das Ziel, den Konsum zu reduzieren und die entstehenden Folgeschäden durch den Konsum zu kompensieren. Dieses Ziel wurde in den letzten Jahren durch die Tabaksteuer erreicht. Der Konsum hat sich insbesondere bei jungen Menschen reduziert, die Steuereinnahmen sind deutlich gestiegen. Verbrauchsteuern haben eine sehr gute Lenkungsfunktion und sollten viel stärker eingesetzt werden. Die C02 Bepreisung ist ebenfalls ein gutes Lenkungsinstrument, welches aber nur funktioniert, wenn es angemessene Alternativen für die Vermeidung des Konsums gibt.

 

Der Tourismus bringt vielen Ländern wichtige Einnahmen, dient der Stärkung der Wirtschaftskraft und der Beschäftigung. Gleichzeitig dient der Tourismus der Völkerverständigung, der Bildung für Kultur und Geschichte.  Selbst der sanfte Tourismus führt teilweise auch zu einer erheblichen Belastung für Umwelt und Klima. Im Bereich des Tourismus ist die Verbrauchsteuer ein sehr gutes Instrument, um die Verbraucher mit einer angemessenen Klimaabgabe zu belasten. Die weltweite geringe Besteuerung von Flugbenzin und Schiffsenergie ist sicherlich nur gemeinschaftlich zu reformieren.

 

Von großer Bedeutung ist es, bei der Bemessung von Verbrauchsteuern den gesamten Lebenszyklus eines Produktes/Dienstleistung einzubeziehen. Dabei sind alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die Fertigung, die Logistikstrecke, die dauerhafte Nutzung aber insbesondere auch die Entsorgungsmöglichkeiten des Produktes zu berücksichtigen. Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen führen auf allen Prozessstufen insgesamt zu einem geringen negativen Klima- und Umwelteinfluss. 

 

 

Leistungsbereitschaft steuerlich und sozialversicherungsrechtlich fördern

 

Jede Leistungsbereitschaft des Steuerpflichtigen sollte steuerlich oder sozialversicherungsrechtlich gefördert werden. Die Leistungsbereitschaft wird nicht durch ein bedingungsloses Grundeinkommen unterstützt. Die Leistungsbereitschaft wird unterstützt, wenn soziale Unterstützung bspw. in der Integration in den ersten Arbeitsmarkt nicht zu stark beim Lohn- und Gehaltsbezug angerechnet wird. Jede geleistete Arbeit muss sich für den Steuerpflichtigen auch wirtschaftlich lohnen. Die Integration in den ersten Arbeitsmarkt hat neben monetären viele wichtige soziale Aspekte. Das Zusammengehörigkeitsgefühl in einer gemeinsamen Arbeitswelt ist für jeden Menschen sehr wichtig.

 

Sozialversicherungspflichtige, die eine körperliche Fitness aufweisen, sollten bei der Beitragsbemessung einen Rabatt oder Vergünstigungen erhalten. Dieses Leistungsanreizsystem führt zu einer Reduzierung der Gesamtkosten im Gesundheitswesen. Die Entwicklung des Body-Mass-Index der Bevölkerung in Deutschland ist besorgniserregend. Daher ist es dringend geboten, den Sport und die Bewegung der Menschen zu fördern und gleichzeitig den Konsum in Deutschland (Zucker, Fett und Fertignahrung) durch überlegte Verbrauchssteuern besser zu steuern. Sportlich aktive Menschen sollten in der Gesellschaft Vorteile erhalten und priorisiert werden (Beispiel Impfen in Deutschland).

 

Variable Vergütungssysteme: Basis für schnellere Zielerreichung

 

Variable Vergütungssysteme schaffen zusätzliche Anreize für eine schnellere und qualitativ bessere Arbeitsleistung. Mitarbeiter erhalten eine Vergütung für ihre Arbeitsleistung und nicht für ihre Anwesenheit.  Zur Steigerung der Leistungsbereitschaft sollten variable Vergütungssystem in jedem Beschäftigungsbereich eingesetzt werden. Die Höhe sollte sicherlich, wie im Steuerrecht für geschäftsführende Gesellschafter, gedeckelt werden. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sieht eine variable Leistungsvergütung vor. Wir erleben es jedoch immer wieder, dass dieses Leistungsanreizsystem nicht eingerichtet ist und die Vergütung im Rahmen einer Pauschale dennoch vergütet wird. Leistungsanreizsysteme verbessern die Leistungen von Unternehmen und Einrichtungen, sie ermöglichen einerseits neue Qualitätsverbesserungen und Innovationen und können im öffentlichen Dienst ebenso für eine Effizienzsteigerung sorgen. Wenn ein Universitätsprofessor seine Studenten nicht begeistern kann, hat das viele Gründe. Wenn die Begeisterung nicht gesteigert werden kann, sollte dieses sich auch in einer Vergütung auswirken. Bildung ist das wichtigste Gut in Deutschland, wir sind keine Rohstoffnation.  

 

Reduzierung der Steuervorschriften und Vereinfachungen

 

Auch als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer empfehlen wir die Steuervorschriften zu reduzieren und zu vereinfachen.

 

Das Erbschaftsteuergesetz ist ein typisches Beispiel für sehr komplizierte Vorschriften.

 

Aber auch die Umsatzsteuer mit den vielen Befreiungs- und Steuerermäßigungs-vorschriften ist mittlerweile kaum zu überblicken. Insbesondere wenn zusätzlich EU-rechtliche Vorschriften zu beachten sind.

 

Aufgrund der Fülle an steuerrechtlichen Vorschriften, sollte nicht noch zusätzlich eine Vermögensteuer eingeführt werden. Wie sich bereits jetzt zeigt, werden die neuen Bewertungsvorschriften zur Grundsteuer von Landesvorschriften beeinflusst. Das Ziel muss die Reduzierung der Steuergesetze sein und keine Begründung neuer Substanzsteuern in Form einer Vermögensteuer.  

 

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