R&N - Prüfung Jahresabschluss von Vereinen

Viele Vereine lassen ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen. Die Prüfung erfolgt meist aufgrund der Satzungsvorschriften des Vereins oder freiwillig, um den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu entlasten.

 

Als zertifizierter gesetzlicher Wirtschaftsprüfer aus Norddeutschland, Schleswig-Holstein haben wir langjährige Erfahrungen im Bereich der Prüfung von gemeinnützigen Vereinen und berufsständischen Einrichtungen(Berufsverbände).

 

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Prüfung von Vereinen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat in einem gesonderten Standard (IDW PS 750) vom 9.09.2000 einige wichtige Regelungen verabschiedet. Zur Rechnungslegung von Vereinen hat das IDW zusätzlich eine Standard veröffentlicht (IDW RS HFA 14).

 

Prüfungspflicht von Vereinen

 

Das Gesetz (BGB oder HGB) kennt für Vereine grundsätzlich keine gesetzliche Prüfungspflicht. Eine Prüfungspflicht kann sich im Einzelfall ergeben:

 

  • branchenspezifischer Tätigkeit (z.B. als Krankenahus)
  • aufgrund der Vorschriften des Publizitätsgesetzes bei großen wirtschaftlich aktiven Vereinen (§ 6 PublG)

Auch die Satzung kann eine Prüfung des Vereins vorsehen. In diesen Fällen liegt keine gesetzliche Prüfung, sondern eine freiwillige Prüfung vor.

 

Gegenstand der Prüfung

 

Die Prüfung kann sich auf folgende Prüfungsgegenstände erstrecken:

 

  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung sowie Vermögensrechnung (Jahresrechnung genannt)
  • Bilanzprüfung und Spartenrechnung (ideeler Bereich / Zweckbetrieb / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
  • Jahresabschluss bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung i.S.d. handelsrechtlichen Rechnungslegung gem. § 238 - 263 HGB
  • Jahresabschluss einschließlich Anhang nach §§ 264ff HGB (entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften)
  • Jahresabschluss nach §§ 264ff HGB sowie Lagebericht nach § 289 HGB

 

In jedem Fall wird auch die Prüfung der Buchhaltung zum Prüfungsgegenstand.

 

Erweiterung des Prüfungsgegenstand

 

Die Satzung des Vereins kann eine Erweiterung des Prüfungsgegenstand vorsehen. Typische Fälle sind z.B.:

 

  • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
  • Prüfung der satzungsmäßigen Mittelverwendung
  • Prüfung der Einhaltung der Vorschriften der Abgabenordnung

 

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

 

Der Wirtschaftsprüfer ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vereinsvorstand seine Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft erfüllt hat, ob der Vereinsvorstand ordnungsgemäß besetzt ist und seine Aufgabenverteilung und Befugnisse sachgerecht geregelt sind. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Organisation der Vereinsverwaltung sowie das Rechnungswesen im Hinblick auf die Vereinsziele zweckentsprechend ausgestaltet sind und ob der Verein über ein geeignetes internes Kontrollsystem verfügt.

 

Satzungsmäßige Mittelverwendung des Vereinsvermögens

 

Die laufenden Ausgaben des Vereins sind daraufhin zu prüfen, ob sich die einzelnen Förderprojekte und / oder Zuwendungen mit den in der Satzung festgelegten Vereinszwecken decken. Der Wirtschaftsprüfer hat dabei nicht die Zweckmäßigkeit von Entscheidungen der Vereinsorgane zu beurteilen.

 

Wendet der Verein anderen gemeinnützigen Organisationen Mittel zu (mittelbare Förderung), so erstreckt sich der Prüfungsauftrag auch auf den Nachweis der ordnungsmäßigen Verwendung nach dem in der Vereinsatzung festgelegten Grundsätze.

Einhaltung steuerrechtlicher Vorschriften der Abgabenordnung

 

Die Überprüfung von steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eines gemeinnützigen Vereins umfasst regelmäßig folgende Sachverhalte:

 

  • satzungsmäßige und zeitnahe Mittelverwendung
  • ordnungsmäßige Rücklagendotierung im Sinne des Steuerrechts (Abgabenordnung)
  • Abgrenzung vom ideellen Bereich / Zweckbetrieb / wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
  • Einhaltung der steuerlichen Vorschriften zur Dokumentation, Buchhaltung und Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen

 

Wir übernehmen die Abschlussprüfung für den Verein.
 

Sie suchen einen Wirtschaftsprüfer für ihren Verein. Gerne übernehmen wir die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für ihren Verein. Selbstverständlich beraten wir Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine Nachricht von Ihnen.

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