Sie haben einen Angehörigen oder einen sehr guten Bekannten verloren. Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die Zukunft. Die Erinnerungen an gemeinsame Zeiten gehen nie verloren.
Sie benötigen nun als Erbe eine professionelle Unterstützung bei der Abwicklung der Erbschaft oder bei der Vermögensabwicklung der Erbengemeinschaft.
Wir übernehmen für Sie die gesamte Nachlassabwicklung in Schleswig-Holstein. Als spezialisierte Steuerberater stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Im professionellen Nachlassmanagement vertreten wir Sie als Erben oder die Erbengemeinschaft bei allen anstehenden Aufgaben und sorgen bspw. für die Haushaltsauflösung, die Grundbuchumschreibungen, den Erbschein oder die Ausführung von Vermächtnissen. Nach der Beendigung aller Vertragsbeziehungen erhalten Sie die Erbschaft nach Ihren Bedürfnissen (z.B. Barvermögen, Immobilie).
Einzelaufnahme der Wertgegenstände (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Bankguthaben, Sammungen, Versicherungen)
Einsichtnahme in Grundbücher, Handelsregister
Einzelaufnahme der Schulden (z.B. Kredite, Schuldscheine, Rentenverpflichtungen)
Sicherung von Wertgegenständen (z.B. Schlüssel der Immobilien)
Anträge für den Erbschein, Vollmachten
Kommunikation mit Vertragspartnern (z.B. Versicherungen, Kreditinstitute, Telekommunikation)
Schriftverkehr mit Gerichten, Finanzbehörden, Angehörigen
Bewertung von Wertgegenständen durch Sachverständige
Erstellung von Erklärungen gegenüber dem Finanzamt (z.B. Bewertungen von Immobilien, Unternehmensanteilen, Erbschaftsteuererklärungen)
Werterhaltung, Pflege, Umschreibungen von Immobilien
Nachlassabwicklung mit Dokumentation für Sie als Erbe oder die Erbengemeinschaft
Erstellung eines Plans für die Aufteilung des Vermögens an die Erbengemeinschaft
Auskehrung des Vermögens an Sie als Erbe bzw. Verteilung des Nachlasses an die Erbengemeinschaft
Unser Honorar für die Nachlassabwicklung ist komplett tranparent für Sie. Die Kosten werden aus dem Nachlass bezahlt. Als Erbe müssen Sie nicht in Vorkasse gehen.
Unsere Vergütung bemisst sich grundsätzlich nach der Neuen Rheinischen Tabelle, die für Testamentsvollstreckungsgebühren von der Notarkammer vorgeschlagen wurde. Danach ergibt sich die Vergütung nach der Höhe des Nachlasswertes (Aktivwert ohne Verpflichtungen) auf der Basis eines Prozentsatzes zwischen 1,5 % bis 4 %.
Bei einem Nachlasswert von 250.000 € beträgt die Vergütung (4 %) 10.000 € netto.
Bei einem Nachlasswert von 5.000.000 € beträgt die Vergütung (1,5 %) 75.000 € netto.
Die Kosten für Sachverständige, Gutachter und weitere extene Kosten sind in der Vergütung nicht enthalten.
Die Nachlassabwicklung ist Vertrauenssache. Ein Gespräch über die Aufgaben und die erbrechtliche Situation sind sehr wichtig für die Erstellung eines individuellen Angebots und eines Ablaufplans. Die Abwicklung einer Erbschaft ist häufig eine sehr emotionale Angelegenheit.
Das Erstgespräch ist selbstverständlich für Sie kostenfrei.