Sie suchen nach Ihrem Tode für die Abwicklung Ihres Vermögens einen betriebswirtschaftlich, steuerlich erfahrenen und vertrauensvollen Testamentsvollstrecker?
Unser Geschäftsführer Herr StB Wolfgang Lüth ist zertifizierter Testamentsvollstrecker und übernimmt für Sie die professionelle Abwicklung ganz in Ihrem Sinne. Unsere Kanzlei hat Ihren Sitz in Kronshagen. Aufgrund der reforderlichen räumlichen Nähe übernehmen wir regelmäßig nur Testamentsvollstreckungen im Raum Kiel und in den Kreisen Plön, Eckernförde, Rendsburg oder in Neumünster.
Mit der Testamentsvollstreckung wird Ihr testamentarischer Wille entsprechend Ihrer Vorgaben umgesetzt. In Ihrem Testament bestimmen Sie, wer welchen Erbanteil und wer welche Vermögensgegenstände erhalten soll. Wer kann diese Aufgabe im Todesfall übernehmen? Haben Sie keine Kinder vor Ort und kennen keinen vertrauensvollen Menschen, der diese Aufgabe übernehmen kann?
Sprechen Sie uns gerne an. Wir übernehmen die vertrauensvolle Umsetzung Ihres letzten Willens. Wir sorgen dafür, das Ihre testamentarischen Erben den Anteil bekommen, den Sie im Testament bestimmt haben.
Sollen Ihre Kinder, die zum Zeitpunkt Ihres Todes noch nicht volljährig sind, etwas erben?
In diesem Fall können wir für Sie gerne eine Dauertestamentsvollstreckung bis zur Volljährigkeit des Kindes übernehmen. D.h. wir nehmen das Erbe als eine Art Treuhänder in unserem Besitz und übergeben das Erbe mit der Volljährigkeit des Kinders.
Ihre Kinder als gesetzliche und vorgesehene Erben im Testament sollen das gesamte Vermögen erben, leben aber in Süddeutschand oder im Ausland?
Gerne übernehmen wir als Dienstleistungsunternehmen aus der Branche der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer für Sie bzw. Ihre Kinder die Aufgabe, die Erbschaft als Treuhänder und Testamentsvollstrecker zu verwalten, zu liquidieren und das Erbe an die Kinder nach der kompletten Vermögensabwicklung zu überweisen. Sprechen Sie uns gerne an.
Sie haben mehrere Kinder und möchten das Ihr gesamtes Vermögen liquidiert wird und die Kinder erst nach der vollständigen Abwicklung den testamentarisch bestimmten Erbteil bekommen?
Bei mehreren Erben entsteht gesetzlich eine Erbengemeinschaft. Diese kann sehr kompliziert sein. Sämtliche wesentlichen Entscheidungen müssen einstimmig getroffen werden. Testamentsvollstrecker können die Aufgabe der Abwicklung der Erbengemeinschaft übernehmen. Während der Testamentsvollstreckung können die Erben den Erbteil nicht selbst nutzen. Erst nach der gesamten testamentarischen Abwicklung, bekommt jeder Erbe den im Testament vorgesehenen Teil. Gerne übernehmen wir für Sie die Abwicklungstestamentsvollstreckung bei einer entstehenden Erbengemeinschaft.
Sie möchten einer gemeinnützigen Einrichtung Ihr gesamtes Vermögen übertragen, weil Sie keine Kinder haben?
In diesem Fall möchte die gemeinnützige Organisation regelmäßig nicht die gesamte Vermögensabwicklung übernehmen. Wir könnten diese Aufgabe für Sie als Treuhänder übernehmen. Wir wickeln das Vermögen, mögliche Schulden und die bestehende Schuldverhältnisse in Ihrem Sinne ab. Das verbleibende Vermögen übertragen wir als Testamentsvollstrecker anschließend an die gemeinnützigen Organisation.
Sie möchten zum Zeitpunkt Ihres Todes eine Stiftung gründen und Ihr Vermögen der Stiftung übertragen?
Gerne beraten wir Sie bei der Stiftungsgründung. Wir empfehlen Ihnen, die Stiftung bereits zu Lebzeiten zu gründen. Anschließend legen Sie einen Verwalter für die Stiftung (Stiftungsvorstand und Stiftungsrat) fest und dann einen Testamentsvollstrecker für die Vermögensabwicklung im Todesfall. Gerne unterstützen wir Sie bei diesen Aufgaben. Bei Bedarf empfehlen wir Ihnen einen Stiftungsträger in der Region Kiel, Neumünster, Plön, Eckernförder, der Ihre Treuhandstiftung langfristig verwalten würde.
Eine Testamentsvollstreckung findet üblicherweise im Familienkreis statt. Dieses Amt setzt eine gute Fach- und Sachkenntnis voraus. Gerade bei umfangreicherem Vermögen ist die erforderliche Fachqualifikation in der Familie nur bedingt vorhanden. Streitigkeiten
zwischen den Erben soll vermieden werden. Die Kinder sind evtl. noch zu jung. Hier kann ein Steuerberater als Testamentsvollstrecker, der nicht sofort einen Rechtsstreit starten möchte, als Dienstleister hilfsreich sein.
Nehmen Sie gerne mit uns Verbindung auf. Herr Lüth steht Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch zum Thema Testamentsvollstreckung zur Verfügung.
Der Testamentsvollstrecker führt Ihren im Testament geäußerten Willen aus. Der Testamentsvollstrecker hat ausschließlich Ihre Vorgaben umzusetzen. Die Testamentsvollstreckung ist eine Art Vollmacht über Ihren Tod hinaus.
Den Testamentsvollstrecker beauftragen Sie in ihrem Testament mit folgenden Aufgaben:
Steuerberater übernehmen häufig die Funktion als Testamentsvollstrecker. Sie verfügen über kaufmännische oder/und juristische Erfahrungen. Steuerberater können den Nachlass bewerten, verwalten und sachgerecht auf alle Erben verteilen. Die Verwaltung des Vermögens ist mehr eine kaufmännische, denn eine juristische Tätigkeit.
Gerichte bestellen Testamentsvollstrecker, wenn keine Person als Testamentsvollstrecker im Testament genannt ist, aber eine Testamentsvollstreckung im Testament angeordnet ist. Ob diese Person auch sachlich und fachlich geeignet ist? Die Testamentsvollstreckung führt dazu, dass fremde Dritte Ihr Vermögen nach dem Tod in Ihrem Sinne verwalten.
Personen, die Erben sind, sind unter Umständen nicht neutrale Vermögensverwalter. Sie sind einerseits Erbe, andererseits sollen sie den Nachlass angemessen verwalten und später zwischen den Erben aufteilen.
Die Testamentsvollstreckung ist eine Geschäftsbesorgungsleistung. Die Vergütung für eine Testamentsvollstreckung ist abhängig vom Vermögen und von der Dauer der Testamentvollstreckung. Die Vergütung kann im Testament geregelt werden. Es bestehen Richtsätze für die Testamentsvollstreckung. Diese sollten nicht unterschritten werden.
Wenn Sie für ihre Nachfolge einen Testamentvollstrecker im Testament bestellen, stimmen Sie die Übernahme vorher ab. Der Testamentvollstrecker muss diesen Auftrag nicht annehmen. Er kann den Auftrag auch ablehnen!
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