R&N Unternehmensverkauf - Gewerbesteuer!!!

Der Unternehmensverkauf unterliegt grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer.

 

Es gibt aber eine Reihe von steuerlichen Sachverhalten, die beim Unternehmensverkauf von Gesellschaften beachtet werden müssen.

 

In bestimmten Fällen ist beim Unternehmensverkauf Vorsicht geboten.

 

  • Veräußerungen von Teilen eines Personengesellschafteranteils
  • Veräußerungen von Beteiligungen durch Kapitalgesellschaften 
  • Veräußerungen nach einer Umwandlung in eine Personengesellschaft unterliegen der Gewerbesteuer (Frist von 5 Jahren beachten).

Unternehmensverkauf: Steuerpflicht - Gewerbesteueranrechnung?

 

Wird nur ein Teil eines Unternehmens verkauft, entsteht regelmäßig eine Gewerbesteuerpflicht.

 

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften (OHG und KG) haben das Recht, die Gewerbesteuerbelastung auf ihre Einkommensteuer anzurechnen. Dieses führt in vielen Fällen zu einer vollständigen Entlastung der Gewerbesteuer. Aber nicht immer. Liegt der Gewerbesteuerhebesatz über einem Grenzsatz ist keine vollständige Anrechnung mehr möglich. Eine zusätzliche Steuerbelastung durch den Verkauf entsteht.

 

Gleichwohl gibt es immer mehr Fälle, in denen die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer beim Unternehmensverkauf in der Unternehmensnachfolge ins Leere läuft.

 

Besondere Vorsicht ist geboten:

 

  • Verkauf des Anteils eines Mitunternehmers innerhalb des Geschäftsjahres
  • Verkauf des Anteils eines nur mittelbaren Mitunternehmers einer Personengesellschaft

 

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 3.11.2016 (IV C 6 - S 2296-a/08/10002 :003) zur Gewerbesteueranrechnung bei einem Unternehmensverkauf umfangreich Stellung genommen. Das Schreiben nimmt Bezug auf das BMF-Schreiben vom 24.02.2009. Probleme bei der Gewerbesteueranrechnung können sich insbesondere bei einem unterjährigen Veräußerungsstichtag ergeben. Eine Gewerbesteueranrechnung erhalten nur natürliche Personen, die zum Stichtag 31.12. noch Gesellschafter der Gesellschaft waren. 

 

Beispiel: 

Eine Veräußerung der Personengeschäftsanteile erfolgt durch den Gesellschafter (natürliche Person) zum 31.05. Sofern der Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig ist, kann der Gesellschafter die Gewerbesteuer nicht anrechnen, weil er zum 31.12. nicht mehr Gesellschafter war. Die Gewerbesteuer wird durch den Unternehmensverkauf zur definitiven Steuerbelastung. 

 

Beispiel: 

Eine Veräußerung der Personengesellschaftsanteile durch eine Kapitalgesellschaft löst stets eine Gewerbesteuerpflicht auf Ebene der Personengesellschaft aus. Die Gewerbesteuer kann von der Kapitalgesellschaft nicht angerechnet werden. Die verbleibenden Gesellschafter der Personengesellschaft (natürliche Personen) können die Gewerbesteuer auch nicht oder nur sehr bedingt steuerlich bei der Einkommensteuer anrechnen. Die Gewerbesteueranrechnung geht hier ins Leere. 

 

 

 

Gewerbesteuer: Steuersatz

 

Jede Gemeinde in Deutschland hat das Recht, den Gewerbesteuerhebesatz individuell festzulegen (regionale Wirtschaftsförderung). Der Steuersatz ergibt sich aus einer

  • Steuermesszahl 3,5 und
  • dem Hebesatz.

Der Hebesatz liegt in Deutschland bei durchschnittlich 416 %. Es gibt aber eine sehr hohe Bandbreite. Hebesätze unter 250 % und über 500 % sind keine Seltenheit. Bei der Standortfrage von Unternehmen ist dieser Faktor nicht unwesentlich.

 

Für Personengesellschaft gibt es einen gestaffelten Freibetrag.

 

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