Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Schleswig - Holstein, Region Kiel ist die Prüfung und Beratung von mittelständischen Unternehmen unsere Kernkompetenz.
Wir sind zertifizierter gesetzlicher Abschlussprüfer und prüfen kleine, mittlere und große Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Verbände sowie kommunale Einrichtungen überwiegend mit Sitz in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Jahresabschlussprüfungen für Personen- und Kapitalgesellschaften, gemeinnützige Einrichtungen, Stiftungen, Vereine, Verbände, Köperschaften öffentlichen Recht
Konzernabschlussprüfungen nach HGB
Kapitalerhöhungsprüfungen, Gründungsprüfungen
Prüfung / Erstellung Tax Compliance Managementsystemen
Unternehmensbewertungen
Bewertung von Vermögensgegenständen (Immobilien, Firmenwerte, Kundenstamm, Marken)
Prüfung von Unternehmensplanungen
Qualitätsbeurteilungen zur Buchhaltung und Kostenrechnung
Prüfung / Optimierung der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
Prüfung des Risikomanagementsystems
Prüfung von Coporate Governance Systemen
Interne und externe Revision von Funktionsbereichen im Unternehmen Beschaffung, Absatz, Finanzierung, innerbetriebliche Leistungsverrechnungen
Ziel unserer Dienstleistung in der Wirtschaftsprüfung ist es, Ihnen als Unternehmer, Vorstand oder Aufsichtsrat einen betriebswirtschaftlichen Mehrwert zu bieten. Neben der Erteilung des Bestätigungsvermerks in der Jahresabschlussprüfung, ist es für uns besonders wichtig:
Die Abschlussprüfung ist eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung der Geschäftszahlen eines Wirtschaftsjahres. Gesellschafter, Vorstände, Banken, Aufsichtsorgane, Versicherungen, Finanzierungsgesellschaften können auf das Testat des Wirtschaftsprüfers vertrauen. Durch die unabhängige Prüfung wird sichergestellt, dass die Zahlen im Rechnungswesen verlässlich sind.
Auch wenn Sie mit Ihrer Gesellschaft keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfung unterliegen, sollten Sie Ihren Jahresabschluss prüfen lassen. Freiwillige Prüfungen sind insbesondere bei öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Stiftungen, Verbänden oder vor Unternehmenstransaktionen sehr sinnvoll. Vorstände und Aufsichtsräte von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen sollten sich durch die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfer auch haftungsrechtlich (Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung) absichern.
Ob eine gesetzliche Pflichtprüfung für den Jahresabschluss erfolgen muß, ergibt sich aus § 267 HGB. Drei Kriterien sind maßgebend: Umsatzgröße (über 12 Mio. €), Bilanzsumme (über 6 Mio. €) und Mitarbeiterzahl (über 50 Mitarbeiter). Zwei von drei Kriterien müssen über einen Zeitraum von zwei Jahrenn eintreten. Für besondere Gesellschaften sind Sonderregelungen zu beachten.
Wir sind als gesetzlicher Abschlussprüfer zertifiziert und führen für unterschiedliche Branchen Abschlussprüfungen durch. Zu den Branchen zählen insbesondere
Unsere Unternehmer haben überwiegend Ihren Sitz im Norddeutschland, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen oder Hamburg. Wir beraten aber auch in Süddeutschland einige Unternehmer. Wir prüfen keine Abschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften, sondern ausschließlich nach nationalen handelsrechtlichen Grundsätzen.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine Nachricht von Ihnen.
Wir prüfen und beraten Unternehmen im gesamten norddeutschen Raum, insbesondere in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.
Gerne senden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für unsere Wirtschaftsprüfungsleistungen zu. Unser Kieler Team mit Sitz in der Eckernförder Straße 319 steht Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.