Viele Vereine lassen ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen. Die Prüfung erfolgt meist aufgrund der Satzungsvorschriften des Vereins oder freiwillig, um den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu entlasten.
Als zertifizierter gesetzlicher Wirtschaftsprüfer aus Norddeutschland, Schleswig-Holstein haben wir langjährige Erfahrungen im Bereich der Prüfung von gemeinnützigen Vereinen und berufsständischen Einrichtungen(Berufsverbände).
Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die Prüfung von Vereinen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat in einem gesonderten Standard (IDW PS 750) vom 9.09.2000 einige wichtige Regelungen verabschiedet. Zur Rechnungslegung von Vereinen hat das IDW zusätzlich eine Standard veröffentlicht (IDW RS HFA 14).
Das Gesetz (BGB oder HGB) kennt für Vereine grundsätzlich keine gesetzliche Prüfungspflicht. Eine Prüfungspflicht kann sich im Einzelfall ergeben:
Auch die Satzung kann eine Prüfung des Vereins vorsehen. In diesen Fällen liegt keine gesetzliche Prüfung, sondern eine freiwillige Prüfung vor.
Die Prüfung kann sich auf folgende Prüfungsgegenstände erstrecken:
In jedem Fall wird auch die Prüfung der Buchhaltung zum Prüfungsgegenstand.
Die Satzung des Vereins kann eine Erweiterung des Prüfungsgegenstand vorsehen. Typische Fälle sind z.B.:
Der Wirtschaftsprüfer ist verpflichtet zu prüfen, ob der Vereinsvorstand seine Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft erfüllt hat, ob der Vereinsvorstand ordnungsgemäß besetzt ist und seine Aufgabenverteilung und Befugnisse sachgerecht geregelt sind. Weiterhin ist zu prüfen, ob die Organisation der Vereinsverwaltung sowie das Rechnungswesen im Hinblick auf die Vereinsziele zweckentsprechend ausgestaltet sind und ob der Verein über ein geeignetes internes Kontrollsystem verfügt.
Die laufenden Ausgaben des Vereins sind daraufhin zu prüfen, ob sich die einzelnen Förderprojekte und / oder Zuwendungen mit den in der Satzung festgelegten Vereinszwecken decken. Der Wirtschaftsprüfer hat dabei nicht die Zweckmäßigkeit von Entscheidungen der Vereinsorgane zu beurteilen.
Wendet der Verein anderen gemeinnützigen Organisationen Mittel zu (mittelbare Förderung), so erstreckt sich der Prüfungsauftrag auch auf den Nachweis der ordnungsmäßigen Verwendung nach dem in der Vereinsatzung festgelegten Grundsätze.
Die Überprüfung von steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eines gemeinnützigen Vereins umfasst regelmäßig folgende Sachverhalte:
Sie suchen einen Wirtschaftsprüfer für ihren Verein. Gerne übernehmen wir die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses für ihren Verein. Selbstverständlich beraten wir Sie bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder eine Nachricht von Ihnen.