Erbschaft / Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation 

Sie möchten einen Teil oder Ihr gesamtes Vermögen einem gemeinnützigen Verein oder einer Stiftung als Erbschaft hinterlassen. Das ist eine sehr gute Entscheidung. Haben Sie bereits mit der gemeinnützigen Organisation Kontakt aufgenommen und über Ihren letzten Willen und Ihre eigenen Vorstellungen gesprochen?

 

Folgende Themenstellungen sollten Sie vor Ihrer testamentarischen Verfügung mit der gemeinnützigen Stiftung oder dem gemeinnützigen Verein klären:

 

  • Kann die Organisation die gemeinnützigen Zwecke umsetzen?

  • Wird die Organisation die Erbschaft annehmen?

  • Darf die Stiftung oder der Verein aus satzungsrechtlichen Gründen die Erbschaft annehmen?

  • Wird die Organisation die Abwicklung Ihres Nachlasses übernehmen?

  • Wer kümmert sich um die Vermögensabwicklung, wenn eine andere Person benötigt wird?

  • Sollte ein Testamentsvollstrecker im Testament vereinbart werden, der die Nachlassabwicklung für die gemeinnützige Organisation durchführt?

  • Ist es sinnvoll einen Teil der geplanten Erbschaft zu Lebzeiten zu verschenken?

  • Bestehen durch die Erbschaft Pflichtteilsergänzungsansprüche gegenüber der Organisation?

  • Sollte möglichweise eine eigene Stiftung als Förderinstitution gegründet werden?

  • Sollte die Stiftung testamentarischer Erbe oder Vermächtnisnehmer sein?

  • Eine Erbschaft an eine gemeinnützige Organisation ist grundsätzlich erbschaftsteuerfrei. Gibt es Ausnahmen? Ist eine Abstimmung mit dem Finanzamt vorab vorzunehmen?

 

Als spezialisierter Steuerberater in der Vermögensplanung, Vermögensstrukturierung und Nachlassplanung aus Schleswig-Holstein beraten wir Sie bei allen Fragen rund um das Thema Erbschaft oder Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation.

 

Wir beraten deutschlandweit Stiftungen zu Fragen rund um das Thema Erbschaft, testamentarische Verfügung, Vermächtnisse, stiftungsrechtliche und satzungsmäßige Vorgaben, Buchhaltung und Vermögensnachweispflichten. Als Wirtschaftsprüfer prüfen wir die Zahlen und die Einhaltung der Satzungsbestimmungen von Stiftungen und Vereinen. Wir kennen die Themenstellungen Erbschaft und Vermächtnis aus der Sicht von Stiftungen und Vereinen.

 

Wir führen bei Bedarf eine professionelle Testamentsvollstreckung für Sie durch, um Ihren letzten Willen für die gemeinnützige Organisation zu erfüllen. Mit einer Testamentsvollstreckung wird der gemeinnützige Verein bzw. die Stiftung organisatorisch entlastet. Nach der Nachlassabwicklung wird das Vermögen an die gemeinnützige Organisation weitergeleitet, ohne dass der Einrichtung umfangreiche Organisationsaufgaben entstehen. Ihr letzter Wille kann bei einer Testamentsvollstreckung am besten für alle Parteien abgewickelt werden.

 

Sie haben Fragen zum Thema Erbschaft oder Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

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