Als Steuerberater haben wir uns auf die strategische und steuerliche Beratung in der Vermögensnachfolge in Schleswig-Holstein spezialisiert.
Wir begleiten Sie betriebswirtschaftlich und steuerlich bei der Übertragung Ihres Unternehmens- oder Immobilienvermögens auf Ihre Kinder.
Eine vorweggenommene Erbfolgeplanung und anschließende Vermögensübertragung an die Kinder oder Enkel setzt voraus, dass nach der Vermögensübertragung noch angemessen viel Vermögen vorhanden ist, damit die eigenen Bedürfnisse auch zukünftig finanziell erfüllt werden können.
Unsere professionelle und steuerlich optimierte Vermögensnachfolgeberatung setzt
voraus. Im Finanzbereich spricht man bei diesen Dienstleistungen vom sog. Financial Plannung. Wir optimieren diese Dienstleistungen durch unsere steuerliche Expertise.
Wir übernehmen in diesem Beratungsfeld für Sie auch eine Reihe von weiteren Dienstleistungen, beispielsweise die Nachlassabwicklung oder die Übernahme einer Testamentsvollstreckung, wenn keine Kinder vorhanden sind oder sie nicht an Ihrem Wohnort leben. Diese Dienstleistungen übernehmen wir regelmäßig in den Regionen Kiel, Neumünster, Eckernförde, Plön oder Rendsburg.
Nachfolgend haben wir Ihnen ein paar grundsätzliche Informationen zum Thema der Ermittlung eines Vermögensstatus dargestellt.
Gerne erstellen wir für Sie einen aktuellen Vermögensstatus und ein individuelles Nachfolgekonzept. Der Vermögensstatus ist für Schenkungen und erbschaftsteuerliche Fragestellungen von großer Bedeutung.
Alle 10 Jahre können Sie schenkungssteuerliche Freibeträge noch einmal nutzen. Die steuerlichen Freibetäge betragen derzeit (Stand 1.1.2021) gegennüber Ehegatten 500.000 € und gegenüber Kindern 400.000 €. Übertragungen an den leiblichen Bruder oder die leibliche Schwester betragen dagegen nur 20.000 €!
Im ersten Schritt ist eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Verpflichtungen vorzunehmen. Üblicherweise erfolgt zunächst eine Aufnahme nach
Zum Unternehmensvermögen gehören insbesondere
Zum Privatvermögen gehören insbesondere
Zu den Verpflichtungen gehören insbesondere
Darlehensverpflichtungen
Leibrentenverpflichtungen
Nießbrauchsverpflichtungen
Ratenkredite
Bewertung von Unternehmensvermögen
Für die Bewertung von Unternehmensvermögen gibt es teilweise Marktwerte, teilweise betriebswirtschaftlich übliche Bewertungsmethoden (Unternehmensbewertungen nach dem Institut der Wirtschaftsprüfer). Teilweise gibt es Börsenmarkler und Handelsplattformen die Marktwerte für Unternehmensvermögen bereitstellen.
Bewertung von Privatvermögen
Die Bewertung von Privatvermögen ist teilweise schwierig. Jeder Mensch hat eine subjektive Wertvorstellung. Der Eigentümer hat meist eine Wertvorstellung, die deutlich über dem Marktwert liegt. Gleichwohl gibt es Vermögensgegenstände, die der Mode und starken Preisschwankungen unterliegen. Gesetzliche Regelungen geben häufig einen Rahmen für die Bewertung vor. So gibt es beispielsweise für Immobilien und Grundvermögen standadisierte Bewertungsverfahren, Bodenrichtwerte und Veröffentlichungen von Bewertungen in branchenspezifischen Fachzeitungen.
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater haben spezielle Kenntnisse, die für die Bewertung sehr wichtig sind. Gleichwohl können wir als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater nicht alle Werte selbst ermitteln. Auch wir werden regelmäßig von Spezialisten unterstützt. Die Bewertung nach steuerlichen Methoden führt regelmäßig zu sehr hohen Werten, weil die Bewertung auf der Grundlage fikalischer Modelle erfolgt. Für jeden Vermögensgegenstand muss auch ein Käufer gefunden werden. Regelmäßig gilt: Der tatsächliche Wert bestimmt sich aus dem Betrag, den ein Dritter bereit ist zu bezahlen.
Die Bewertung von Schulden ergibt sich regelmäßig aus dem Nominalbetrag einer Schuld oder aus versicherungsmathematischen Berechnungsmodellen. Die Ermittlung ist im Vergleich zur Bewertung von Privatvermögen recht einfach.
Nachfolgend haben wir die Bewertungsmethoden für das Privatvermögen zusammengestellt. Dabei werden die steuerlichen Bewertungsmethoden dargestellt. Diese sind bei einer Vermögensnachfolgeplanung von besonderer Bedeutung. Mit diesen Werte rechnet die Finanzverwaltung, wenn es um schenkungssteuerliche und erbschaftsteuerliche Gestaltungen geht.
Sie haben weitere Fragen. Gerne stehen wir Ihnen als Ansprechpartner in der Vermögensnachfolgeplanung zur Verfügung. Zu unserem Leistungsangebot.